Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen
1. Anwendbarkeit der AGB
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysio Bianca Gesellgen und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
2. Behandlungsvertrag
- Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierphysioteams annimmt und sich an den Tierphysiotherapeut:innen zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
- Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
- Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie zur Untersuchung und Therapie beim Patienten anwendet.
- Über die Untersuchung- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierphysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters entspricht.
- In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode kann daher weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
- Der Tierphysiotherapeut weist darauf hin, dass ein Tierphysiotherapeut keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben darf, ebenfalls darf er nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit des Tierphysiotherapeuten unterliegt dem Arzneimittel-, Heilmittelwerbe-, Tierschutz- und Tierseuchengesetz. Der Tierphysiotherapeut ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
4. Mitwirkung des Tierhalters
- Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter oder durch dessen Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
- Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
- Der Tierphysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
- Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch Tierphysio Bianca Gesellgen gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
- Zudem wurde der Tierhalter darauf hingewiesen, dass zunächst, vor Besserung der Symptome, eine Erstreaktion auftreten kann.
5. Honorierung des Tierphysiotherapeuten
- Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung, Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von Tierphysio Bianca Gesellgen benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
- Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per EC Zahlung an den Tierphysiotherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung.
- Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
- Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
6. Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.
7. Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
8. Haftung
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, anderen Tieren, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
9. Vertraulichkeit der Behandlung
- Die Daten des Tierhalters/Verfügungsberechtigten und dessen Tier werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der internen Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Der Tierphysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald der Tierphysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
10. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
11. Hausbesuche / Termine
- Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per E-Mail, mündlich, WhatsApp oder telefonisch von Tierphysio Bianca Gesellgen bestätigt wurden.
- Um einen reibungslosen Praxisablauf gewährleisten zu können, bittet der Tierphysiotherapeut den Tierhalter um Pünktlichkeit. Bei Verspätungen sollte der Tierhalter die Therapeutin informieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Bei einer Verspätung von über 15 Minuten, ohne vorherige Benachrichtigung, wird der Therapeut den Termin abbrechen und die entstandenen Fahrtkosten sowie die Behandlung in Rechnung stellen. Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten wird die Behandlung in Rechnung gestellt.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Best